ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENGUNGEN

I. Geltungsbereich:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen umfassend und ausnahmslos für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tomberger Kühlkost GmbH, im Folgenden als Tomberger
bezeichnet, und dem Kunden zur Anwendung. Bedingungen oder davon abweichende Regelungswerke
des Kunden kommen zu keinem Zeitpunkt zum Tragen und geltend mit dem Abschluss des
Vertrages als ausgeschlossen. Das vorliegende Bedingungswerk gilt auch für alle über den
Webshop von Tomberger geschlossenen Verträge.

2. Der Begriff Kunde in diesen AGB bezieht sich ausschließlich auf Unternehmer im Sinne des § 1
UGB, wobei keine Unterscheidung aufgrund der Rechtsform erfolgt, sodass sowohl natürliche
Personen, Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften sowie jegliche hier
auch unerwähnt gebliebene Rechtsform.

II. Website – Webshop
1. Trotz größter Sorgfalt sind Schreib- und Informationsfehler sowie Irrtümer auf der Website von
Tomberger nicht ausgeschlossen. Tomberger übernimmt keine Verantwortung und/oder
Haftung für Verlinkungen auf dieser Webseite oder den Inhalt einer solchen Verlinkung. § 17
ECG gilt sinngemäß.

2. Sämtliche Berechtigungen und Rechte an der Website stehen im ausschließlichen Eigentum von
Tomberger. Dies gilt insbesondere für alle damit in Zusammenhang stehenden Marken – und
Urheberrechte. Eine Nutzung oder Vervielfältigung von Logos, Texten, Grafiken,
Fotografien und Layout sind Dritten sowie Kunden gegenüber strikt untersagt,
sofern Tomberger hierzu nicht die ausdrückliche Zustimmung erteilt.

III. Vertragsabschluss
1 Kunden wird die Inanspruchnahme der Dienste unserer Website durch Mitteilung entsprechender
Zugangsdaten ermöglicht. Vor Bekanntgabe der Zugangsdaten behält sich Tomberger das Recht
vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen und verpflichtet sich der Kunde zur
Übermittlung entsprechender Nachweise. Tomberger hat das Recht die Übermittlung von Zugangsdaten
aus welchen Gründen auch immer zu verweigern. Der Kunde hat diese Zugangsdaten
sicher vor unbefugten Zugriffen Dritter zu verwahren, ein Missbrauch durch Dritte geht
zu Lasten des Kunden und verpflichtet sich dieser Tomberger vollumfänglich schad- und klaglos zu
halten. Bestellungen und Verträge, die über die Zugangsdaten des Kunden abgewickelt werden,
gelten als mit dem Kunden abgeschlossen. Tomberger ist zudem berechtigt die
Unternehmereigenschaft des Kunden in regelmäßigen Abständen zu prüfen und nach eigenem
Ermessen, ohne Angabe von Gründen, die Zugangsmöglichkeit zur Website bzw. dem Webshop zu sperren.

2. Der Kunde ist verpflichtet und haftet dafür, dass alle von ihm bekannt gegebenen angegebenen
Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Änderungen seiner Daten

(z.B. Rechtsform, UID, Sitz, etc.) sind Tomberger unverzüglich bekannt zu geben. Bei
Aufgabe oder Stilllegung der Firma oder Tätigkeit des Kunden ist Tomberger unverzüglich
zu informieren. Gleiches gilt im Fall des Verlustes der Zugangsdaten sowie des
Bekanntwerdens der Weitergabe dieser Daten an Unbefugte. Waren von Tomberger dürfen
ausschließlich nur zu unternehmerischen Zwecken erworben werden.

3. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese als Unternehmer tätigt. Alle Angebote von
Tomberger sowie Preislisten, Produktkataloge, Informationsschreiben und dergleichen sind
freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Liefertermine. Änderungen bleiben aufgrund von
Verfügbarkeit und unvorhersehbarer Umstände ausdrücklich vorbehalten.

4. Die Vertragssprache ist deutsch. Individuelle Vereinbarungen und Zusagen von Tomberger
haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsführung selbst schriftlich zugesagt werden.

5. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot an Tomberger. Der Kunde ist
an seine Bestellung durch das Absenden derselben an Tomberger gebunden. Wenn der Kunde
ein digitales Vertragsanbot an Tomberger übermittelt, sei es im Webshop oder über andere
digitale Kanäle, erklärt er hierdurch sein Einverständnis, dass er bis auf
schriftlichen Widerruf seinerseits mit der wechselseitigen elektronischen
Kommunikation einverstanden ist. Dies gilt insbesondere für sämtliche geschäftliche
Schriftstücke, Rechnungen, Lieferscheine und dergleichen. Derartige Schriftstücke gelten mit dem
Versand von Tomberger als dem Kunden wirksam und fristauslösend zugestellt.

6. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und im Rahmen der
Möglichkeiten von Tomberger. Für den Fall, dass Waren nicht verfügbar oder nur verzögert
geliefert werden können, wird der Kunde von Tomberger in angemessener Zeit informiert. §
10 ECG kommt im Vertragsverhältnis zwischen Tomberger und dem Kunden keine Wirksamkeit zu und
ist ausgeschlossen. Eine von Tomberger versendete Bestellbestätigung gilt nicht als
Vertragsannahme, außer diese wird mit der Bestellbestätigung ausdrücklich bestätigt.

7. Tomberger kann binnen 7 Werktagen die Annahme des Vertragsanbots des Kunden erklären.
Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn Tomberger die Annahme ausdrücklich
schriftlich erklärt oder die Lieferung an den Kunden durchführt. Tomberger ist
berechtigte die Vertragsannahme zu verweigern und die Lieferung nicht durchzuführen, wenn
berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder der Bonität des Kunden bestehen. Tomberger
unterliegt keinem wie auch immer gearteten Kontrahierungszwang.

8. Aufgrund der Produkteigenschaften kann es bei Größe und Gewicht einzelner Artikel zu
Abweichungen kommen, die jedoch keine Auswirkungen auf die Bestellmenge haben.
Abweichungen von bis zu 20% berühren die Zahlungspflicht des Kunden nicht. § 9 ECG gilt als
einvernehmlich abbedungen.

IV. Lieferungen
1. Die Lieferung der Bestellung erfolgt nach den vorab festgelegten Lieferplänen von Tomberger,
wobei individuell vereinbarte Zustellkonditionen gelten, dies insbesondere in
Bezug auf die Mindestbestellmengen. Lieferungen, die eine Mindestbestellmenge nicht
erreichen, sind individuell mit Tomberger zu vereinbaren. Festgelegte Lieferkonditionen
gelten nur für Lieferungen, die eine Mindestbestellmenge erreichen.
Im Fall von einer Unterschreitung der Mindestbestellmenge behält sich
Tomberger vor, angemessene Zuschläge zur Abrechnung zu bringen oder die Lieferung nicht
durchzuführen.

2. Tomberger behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden in
Teillieferungen zu unterteilen, wenn dies logistisch erforderlich ist. Die Beurteilung
obliegt alleine Tomberger. Der Kunde ist im Fall von Teillieferungen nicht berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten.

3. Beim Versendungskauf haftet Tomberger ab der Übergabe der Ware an die für die Versendung
bestimmte Person nicht für die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung sowie des Diebstahls. Im Fall des Annahmeverzugs durch den Kunden geht die
Gefahr für den Untergang, Verschlechterung und Diebstahl spätestens zu dem Zeitpunkt an den
Kunden über, zum dem er in Verzug, sei es verschuldet oder unverschuldet, gerät.
Als Annahmezeitpunkt der Warenlieferung an den Kunden gilt der Zeitpunkt, zu dem die
Lieferung in seinen Macht- oder Verfügungsbereich gelangt. Ab diesem Zeitpunkt ist
Tomberger von jeglicher Haftung für Untergang, Verschlechterung oder Diebstahl exkulpiert.

4. Warenreklamationen des Kunden sind längstens binnen 24 Stunden ab Übergabe schriftlich an
Tomberger zu richten, ansonsten sie unbeachtlich sind.

V. Zahlungen
1. Die in den Unterlagen und im Webshop von Tomberger bekannt gegebenen Preise
verstehen sich als aktuelle Tagespreise und sind freibleibend. Die Preisangabe
erfolgt in EURO exklusive Umsatzsteuer. Tomberger ist berechtigt diese Preise jederzeit und ohne
Ankündigung zu widerrufen und zu ändern.

2. Rechnungsforderungen von Tomberger sind mit Erhalt der Rechnung umgehend und ohne Abzug zur
Zahlung fällig, außer auf der Rechnung wurde ein Zahlungsziel angegeben. Eigenmächtige Widmungen
von Zahlungen durch den Kunden sind für Tomberger unbeachtlich. Zahlungen des Kunden
werden von Tomberger grundsätzlich auf die älteste Schuld des Kunden
zuzüglich angefallener Verzugszinsen und Betreibungskosten angerechnet.

3. Tomberger hat im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden Anspruch auf Zinsen gemäß § 456
UGB. Der Zahlungsverzug des Kunden liegt auch dann vor, wenn Tomberger infolge
Widerrufs der Einzugsermächtigung oder mangelnder Deckung auf dem Bankkonto des Kunden
nicht in der Lage ist, den Rechnungsbetrag einzuziehen oder der Kunde die
Rückbuchung des Rechnungsbetrages nach erfolgter Einziehung veranlasst. Der Kunde haftet
für alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie
insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung
notwendige Kosten.

Der Kunde ist nicht berechtigt mit Ansprüchen von Tomberger aufzurechnen oder Zahlungen
wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Für den Fall der Beantragung oder Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines Antrages
auf Eröffnung mangels Vermögens erbringt Tomberger Leistungen ausschließlich gegen Vorauskasse.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Warenlieferungen von Tomberger bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kunden im
Eigentum von Tomberger. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur Zahlung
ordnungsgemäß zu lagern und diese vor Zugriffen unberechtigter Dritter zu schützen, dies abhängig
von den jeweiligen Produkteigenschaften. Tomberger ist für den Fall des Zahlungsverzugs
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die umgehende Herausgabe der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (teile) zu begehren.

2. Eine Weiterveräußerung der Ware ist dem Kunden im Rahmen seiner
Geschäftsgebarung gestattet. Der Kunde tritt hiermit alle Rechte und Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages an Tomberger ab. Er verpflichtet sich Tomberger die Identität und den Sitz des
Abnehmers über Aufforderung bekannt zu geben. Im Fall des Zahlungsverzug des Kunden ist Tomberger
berechtigt abgetretene Forderungen im Eigenen Namen zu betreiben. Im Fall des Zahlungsverzuges
haftet der Kunde für alle hieraus erwachsenen Schäden und Nachteile unbeschränkt.

VII. Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem Kunden
und Tomberger ist ausschließlich der im Firmenbuch angeführte
Unternehmenssitz von Tomberger. Liefer- und Transportmittel stehen im
ausschließlichen unbelasteten Eigentum von Tomberger und sind über Aufforderung umgehend an
Tomberger zurückzustellen und herauszugeben.

VIII. Gewährleistung – Haftung
1. Tomberger leistet dafür Gewähr, dass die gelieferte Ware den einschlägigen
gesetzlichen, insbesondere lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und der
Produktbeschreibung des Herstellers entspricht und im unbeschränkten Eigentum oder zumindest
in der Verfügungsberechtigung von Tomberger steht. Für Zusagen des Herstellers, dessen Werbung
und öffentliche Erklärungen übernimmt Tomberger keine Gewähr oder Haftung.

2. Tomberger entspricht den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach eigenem
Ermessen primär durch Verbesserung oder Austausch. Alle mit der Mängelbehebung im
Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Ist eine
Verbesserung und ein Austausch nicht möglich, nicht tunlich, fehlgeschlagen oder mit
angemessenen wirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen, steht es dem Kunden offen
Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, die Wandlung
des Vertrags zu verlangen. Für Verbesserungen oder einen Austausch sind
Tomberger 3 Versuche einzuräumen. Ansprüche des Kunden gegen Tomberger nach § 933b
ABGB sind ausgeschlossen.

3. Der Kunde ist nur dann berechtigt Gewährleistungsansprüche gelten zu machen, wenn er seinen
Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Von Rügen des Kunden betroffene
Ware muss vollumfänglich in unverändertem Zustand belassen werden, ansonsten der Kunde jedes
Recht auf Gewährleistung verliert. Die Haftung von Tomberger ist auf grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden,
reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, von Schäden aus
Nutzungsentgang, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Ein Verschulden von Tomberger
und der Grad dieses Verschuldens sind in jedem Fall vom Kunden zu beweisen.

4. Der Kunde ist ausnahmslos verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel
hin zu untersuchen und diese schriftlich zu dokumentiert (Fotos, etc.) anzuzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die
Geltendmachung jeglicher Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Es obliegt ausschließlich
dem Kunden selbst, Beweise für sämtliche von ihm geltend gemachten Ansprüche zu erbringen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein
Jahr ab Gefahrenübergang. Eine Verbesserung und/oder ein Austausch verlängern bzw.
unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Tomberger gibt grundsätzliche keine
Garantieerklärungen ab.

5. Jede weitere Haftung von Tomberger für Mängel, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Tomberger tritt seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller an
den Kunden mit vollumfänglicher schuldbefreiender Wirkung ab und wird diese Abtretung vom
Kunden durch das Zustandekommen des Vertrages angenommen. Ansprüche des Kunden nach
§ 12 PHG sind ausgeschlossen. Die Haftung von Tomberger ist
auf die im Haftpflichtversicherungsvertrag genannte Höchstsumme betragsmäßig
begrenzt. Jeglicher Haftungsanspruch des Kunden gegen Tomberger gilt binnen 12 Monaten ab
Lieferung als verjährt.

6. Im Fall höherer Gewalt und unvorhersehbarer Umstände, sowie Ereignissen, die Tomberger nicht
beeinflussen kann, die eine vereinbarte Lieferzeit verhindern, verlängert sich diese
jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete
Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug,
Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Datentransferstörungen, Arbeitskonflikte sowie
Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Lieferanten sowie Pandemien und Epidemien.
Gleiches gilt, wenn diese Umstände beim Hersteller bzw. Lieferanten eintreten. Generell ist
der Kunde nicht berechtigt aus Lieferverzögerungen Ansprüche – welcher Art auch immer –
gegen Tomberger abzuleiten.

IX. Sonstiges

1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Werbung in jeglicher Form von
Tomberger versendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Tomberger ist
ohne weiteres berechtigt sich zur Leistungserbringung der Dienste Dritter zu bedienen. Dies
hat keinen Einfluss auf abgeschlossene Verträge.

2. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Rechtsbeziehung zwischen
Tomberger und dem Kunden ergeben gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das für 8401 Kalsdorf
örtlich und sachlich zuständige Gericht im Sinne des § 104 JN als vereinbart. Verträge
mit Tomberger unterliegen ausschließlich österreichischem Privatrecht, wobei die
Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) ausdrücklich
ausgeschlossen werden.

3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem
wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende, zulässige Bestimmung als
vereinbart. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird durch die Ungültigkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.

©Tomberger Kühlkost GmbH FN 68992i
Kasernstraße 60, 8401 Kalsdorf bei Graz

STAND 01.04.2021

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